Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite ca. 25 sm). Das Funkbetriebszeugnis ist international und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt. Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Prüfungsanforderungen:
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Simple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Siehe auch Sprechfunktafel SRC/LRC. Im Einzelnen werden u.a. gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms,
  • Aussendung einer Notmeldung,
  • Weiterleitung eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk,
  • Beenden des Notverkehrs,
  • Aufhebung eines Fehlalarms,
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Senden eines Sicherheitsanrufes und Abgabe der Sicherheitsmeldung.

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten

  • Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet,
  • DSC - Speicherabfrage und Empfangsbestätigung,
  • Abwicklung des Notverkehrs,
  • Funkstille gebieten,
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort,
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung,
  • DSC - Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, ,
  • Kanalwechsel,
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle,
  • DSC - Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle,
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle,
  • Einstellen des Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend bewertet werden.

Für die praktische Prüfung werden Marinefunkgeräte vom Typ ICOM-M323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung gestellt. Ausbildungsgeräte der Schulen können, nach vorheriger Absprache, ebenfalls in der Prüfung eingesetzt werden.

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie vom Prüfungszentrum Schleswig-Holstein.