Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

 

Allgemeine Informationen:

Der Sportbootführerschein ist ein amtlich vorgeschriebener Schein, der zum Führen von Sportbooten zu nicht gewerblichen Zwecken mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) oder mit einem Elektromotor über 7,5 KW (ca. 10 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung. Wer führerscheinfrei ein mit Verbrennungsmotor motorisiertes Sportboot bis zu 11,03 kW Nutzleistung oder ein mit Elektromotor betriebenes Sportboot bis zu 7,5 KW (ca. 10 PS) führen möchte, muss mind. 16 Jahre alt sein, sofern die Nutzleistung mehr als 3,68 kW (5 PS) beträgt.

 

  

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Mindestalter 16 Jahre beim SBF See, bzw. 15 Jahre + 9 Monate am Tage der Prüfung
  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung (Antrag SBF)
  • Ärztliches Attest "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber" (Ärztliches Zeugnis)
  • 1 Passbild, 35x45mm (siehe Bundesdruckerei), mit Namen auf der Rückseite versehen
  • eine Kopie des Kfz-Führerscheins mit dem Antrag einreichen. Das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden oder ein polizeiliches Führungszeugnis zu Vorlage bei einer Behörde. Hier ist der Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein und die Behördenkennzahl für das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein: X6136                 (allgemeine Informationen zum Führungszeugnis)
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren kein Führungszeugnis, sondern eine Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreters.
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen spätenstens 1 Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin vollständig beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorie:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in den unten aufgeführten Themenbereichen nachgewiesen werden.

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Neben einem Fragebogen muß eine Navigationsaufgabe bearbeitet werden. Als Hilfsmittel sind zugelassen: Ein Navigationsdreieck, ein Anlegedreieck, ein Doppellineal, ein Portland Plotter und ein Zirkel.

Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.elwis.de

Unter bestimmten Voraussetzungen, besteht auch die Möglichkeit, die schriftliche theoretische Prüfung als mündliche Prüfung durchzuführen.

Siehe auch: Antrag auf Zulassung

Praxis:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Maschine (MOB)
  • Ablegen unter Maschine
  • Anlegen unter Maschine
  • Steuern nach Kompass
  • Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Kursgerechtes Aufstoppen
  • Wenden auf engem Raum
  • Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts
  • Manöverschallsignal (eins von drei: Maschine läuft rückwärts, Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord)


3.    Knoten

Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

 

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

 

Allgemeine Informationen:

Der Sportbootführerschein ist amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Geltungsbereiche der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizei-

verordnungen für Mosel und Donau (WSV).

 

Erforderlich ist er zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (gemessen ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) oder mit einem Elektromotor über 7,5 KW (ca. 10 PS) ausgestattet sind. Für den Rhein gilt nach wie vor eine max. Länge von weniger als 15 m und die Grenze von 3,68 kW (5 PS).

 

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung 

(< 15 m³ Wasserverdrängung) weiter.

Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt.

Es gibt die Versionen unter Motor oder unter Segel.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

 

  • Mindestalter 14 Jahre beim SBF Binnen unter Segeln
  • Mindestalter 16 Jahre beim SBF Binnen unter Motor. Bzw. 15 Jahre + 9 Monate am Tage der Prüfung
  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung (Antrag SBF)
  • Ärztliches Attest "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber" (Ärztliches Zeugnis)
  • 1 Passbild, 35x45mm (siehe Bundesdruckerei), mit Namen auf der Rückseite versehen
  • eine Kopie des Kfz-Führerscheins mit dem Antrag einreichen. Das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden oder ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" zu Vorlage bei einer Behörde.                                                                                                    Hier ist der Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein und die Behördenkennzahl für das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein: X6136                 (allgemeine Informationen zum Führungszeugnis)
  • eine Kopie des Sportbootführerscheines See, wenn vorhanden. Dadurch entfällt die praktische Prüfung beim SBF Binnen unter Motor und die Prüfungsgebühr verringert sich bei dieser Teilprüfung (siehe Gebühren). Der SBF-See muss am Prüfungstag im Original vorgelegt werden.
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen spätenstens 1 Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin vollständig beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

DIE PRÜFUNG


Die Prüfung zum SBF-Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Umweltschutz
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Dazu muss ein Simple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden. Einen entsprechenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Hierzu zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss.

Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Die praktische Prüfung - SBF-Binnen mit Antriebsmaschine

(praktische Prüfung nicht für Inhaber eines Sportbootführerscheins-See)

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Maschine (MOB)
  • Ablegen unter Maschine
  • Anlegen unter Maschine


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Kursgerechtes Aufstoppen
  • Wenden auf engem Raum
  • Steuern nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts
  • Manöverschallsignal (eins von drei: Maschine läuft rückwärts, Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord)


3.    Knoten

Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

Die praktische Prüfung - SBF-Binnen unter Segel

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver

Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Segel (MOB)
  • Ablegen unter Segel
  • Anlegen unter Segel


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten

Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Segel setzen/bergen
  • Wenden/Halsen
  • Anluven/Abfallen
  • Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts


3.    Knoten (nicht für Inhaber eines Sportbootführerscheins-See)
Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

 

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.