Erwerb des Fachkundenachweise für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV. 

 

Durch den korrekten Einsatz von Seenotsignalmitteln werden die Chancen in Notfällen Hilfe zu bekommen, deutlich erhöht. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass vor dem Erwerb und Gebrauch von Seenotsignalmitteln Fachkenntnisse erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden müssen.

 

Hinweis: Auf Charteryachten ist der Fachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben, da solche Fahrzeuge der Ausrüstungspflicht unterliegen. Zur Zeit gilt folgende Übergangs- regelung: "Von den Voraussetzungen kann abgewichen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen (der Charterfirma) sichergestellt ist, dass ein Verwenden der in Kategorie T2 eingestuften Signalmittel bestimmungsgemäß und ausschließlich im Notfall erfolgt. Liegt ein Notfall nicht vor, ist eine Verwendung unzulässig."

  

Zulassung zur Prüfung                                 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Antrag zur Anmeldung zur Prüfung (siehe Downloads)FKN-klein
  • Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr (siehe Prüfungstermine)

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

PRÜFUNG
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein,
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu ist es erforderlich ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten. Zur Vorbereitung dient ein Fragenkatalog (Fragen zum FKN) mit 60 Fragen.

Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern