UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk oder als UBI Ergänzung für Inhaber SRC, LRC usw.

 

Zulassung zur Prüfung:

  • Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Fotokopie des gültigen -Personalausweises (beidseitig)- / -Reisepasses
  • 1 Passbild (38x45mm), neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt. Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Prüfungsanforderungen:

Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss eine Texaufnahme (Kenntnis des internationalen Alphabetes) und ein Simple-Choice-Fragebogen mit 22 Fragen bzw. 10 Fragen für SRC oder LRC Inhaber bearbeitet werden. Den Fragenkatalog gibt es unter anderem auf www.elwis.de.

Praktisch

  • In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse (Gerätekunde) zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Praktische Funkabwicklung des Binnenschifffahrtsfunk (Anruf an eine Funkstelle z.B. RVZ unter Zuhilfenahme des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen), siehe auch Sprechtafel UBI.

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Am Tage der praktische Prüfung stellen wir die UKW-Marinefunkgeräte vom Typ ICOM-M323, ICOM 505 und ICOM 503 mit DSC-Kontroller zur Verfügung.


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

 

Impressum

DMYV Prüfungszentrum S-H
J.H. Schultz
Wittland 2-4
24109 Kiel

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Internet: www.dmyv-pz-sh.de oder www.pruefungszentrum-sh.de

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) –
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des von dem Betroffenen gestellten Antrags und ausschließlich zum Zwecke der Zulassung zur Prüfung zum Erwerb eines Befähigungsnachweises, zu deren Organisation und Durchführung sowie zur Erteilung der Fahrerlaubnis, auch ohne Prüfung (Umschreibung) bzw. Ausstellung des Befähigungsnachweises oder einer Ersatzausfertigung.


Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Verantwortlichen des DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein, Wittland 2-4, 24109 Kiel. Der Druck und Versand des Sportbootführerscheins wird durch die Bundesdruckerei, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin, vorgenommen. Zu diesem Zweck werden an die Bundesdruckerei folgende Daten übermittelt: Name, Vorname, Straße, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Unterschrift, Lichtbild, die jeweils vergebene Zertifikatsnummer, Führerscheinart bzw. Geltungsbereich, Ausgabedatum, Erstausstellung(en), gegebenenfalls erteilte Auflagen (z.B. Seh- und/oder Hörhilfe) sowie die ausgebende Stelle.
Dieselben Daten werden ferner in dem nach § 17 Sportbootführerscheinverordnung bzw. nach § 14 Sportseeschifferscheinverordnung zu führenden zentralen Verzeichnis gespeichert, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur durch die beliehenen Verbände Deutscher Motoryachtverband e.V. und Deutscher Segler-Verband e.V (Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg) vorgehalten wird. Eine darüber hinausgehende Weitergabe findet nur im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu statt. Die Weitergabe in ein Drittland erfolgt nicht.


Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der jeweils nach den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien für die einzelnen Befähigungsnachweise bestehenden Aufbewahrungsfristen und Wegfall des vorgenannten Zwecks ordnungsgemäß vernichtet. Dies betrifft jedoch nur die nicht elektronischen Daten, d.h. den unterschriebenen Antrag mit den eingereichten Unterlagen (ärztliches Zeugnis, Kopie des Kraftfahrzeugführerscheins oder des behördlichen Führungszeugnisses, Lichtbild, Nachweise über Seemeilen, Kopie(n) der Sportbootführerscheine, Befähigungsnachweis(e)und sonstige Prüfungszeugnisse. Für die jeweiligen Befähigungsnachweise gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Sportbootführerschein 14 Monate; Sportküstenschifferschein, Fachkundenachweis und Funkzeugnisse jeweils zwei Jahre. Die erforderlichen elektronischen Daten werden gemäß § 147 Abgabenordnung zehn Jahre aufbewahrt. Die Daten, die im Auftrag des Bundes in dem zentralen Verzeichnis gespeichert sind, werden nicht gelöscht.


Rechte des Betroffenen
Als Betroffener haben Sie neben dem Recht auf Auskunft über die beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Ferner können Sie der Verarbeitung widersprechen sowie die Einwilligung zur Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin).
Folgen der Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Der Erwerb eines Befähigungsnachweises ist bei Nichtbereitstellung (Nichtfreigabe zur Verarbeitung oder Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung) Ihrer Daten nicht möglich.

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Büro:

DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein
Wittland 2-4
24109 Kiel

Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 10:00 - 15:00 Uhr oder nach Absprache.

Telefon: 0431/6694 0708

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Bankverbindung: DMYV Prüfungszentrum S-H

Kontoinhaber: Jörg Schultz

IBAN: DE43 2104 0010 0707 0105 00

 

Seit 01.01.2023: Änderung der Gebührenverordnung!
Grundsätzliches zu den Gebühren:              
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Besondere Gebührenverordnung 
(BMVI-WS-BGebV) zum 01.10.2021 erlassen. Die Nebenkosten sind nun in den jeweiligen Gebühren 
enthalten und werden mit Ausnahme von Auslagen für Auslandsprüfungen nicht mehr gesondert erhoben.
Der tatsächliche Prüfungsumfang und -aufwand der einzelnen Prüfungsteile wurden angepasst und in
konkreten Gebührentatbeständen und Ergänzungsprüfungen eingeführt. Dazu kommt ein weitere Gebühr:
Für das Nichterscheinen am gebuchten Prüfungstag wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
               
Sportbootführerscheine:              
             
 AB 01.01.23
Zulassung zur Prüfung              23,38 €
SBF Binnen Theorie AM (nur mit Antriebsmaschine)         37,29 €
SBF Binnen Theorie AM Erg.  (nur mit Antriebsmaschine, als Ergänzungsprüfung)   30,23 €
SBF Binnen Theorie S (nur unter Segel)           34,35 €
SBF Binnen Theorie S Erg. (nur unter Segel, als Ergänzungsprüfung)     22,90 €
SBF Theorie See             47,56 €
SBF Binnen Praxis Segeln Erg.             19,69 €
SBF Binnen Praxis AM oder Segel           40,29 €
SBF Binnen Praxis unter Segel als Ergänzung am selben Tag       19,96 €
SBF See Praxis             47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis             28,75 €
Vorläufige Fahrerlaubnis             23,83 €
               
Beispiele für Gesamtgebühren der einzelnen Geltungsbereiche:      
               
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:      
               
Zulassung zur Prüfung              23,38 €
Theorie SBF See             47,56 €
Praxis SBF See             47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis            
 28,75 €
Summe (Gesamtprüfung)            
 147,31 € 
Zusätzlich bei gewünschter Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis     23,83 €
               
SBF mit dem Geltungsbereichen See- und Binnenschifffahrtsstraßen als Kombiprüfung:  
               
Zulassung zur Prüfung              23,38 €
Theorie SBF See             47,56 €
Theorie SBF Binnen AM Erg.  (nur mit Antriebsmaschine, als Ergänzungsprüfung)   30,23 €
Praxis SBF See             47,62 €
Erteilung der Fahrerlaubnis             28,75 € 
Summe (Gesamtprüfung)            
 177,54 €
Zusätzlich bei gewünschter Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis     23,83 €
               
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen als Kombiprüfung:
               
Theorie und Praxis SBF Binnen AM an einem Tag         127,79 €
Theorie und Praxis SBF Binnen unter Motor und Segel an einem Tag      170,38 €
Theorie und Praxis nur unter Segel ab 14 Jahre         124,85 €
               
SBF Binnen Teilprüfungen bei vorhandenem SBF See:        
               
Zulassung zur Prüfung              23,38 €
Theorie SBF Binnen AM Erg.  (nur mit Antriebsmaschine, als Ergänzungsprüfung)   30,23 €
Erteilung der Fahrerlaubnis            
28,75 €
Summe (Gesamtprüfung)            
82,36 €
Zusätzlich bei gewünschter Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis     23,83 €
               
Fachkundenachweis FKN:
             
               
Theorie und Praxis             28,89 €
Wiederholung             28,89 €
               
Sportküstenschifferschein:              
               
Zulassung zur Prüfung              22,26 €
Theorie Fragebogen und Kartenaufgabe an einem Tag       81,86 €
Theorie Fragebogen oder Kartenaufgabe an einem Tag       53,45 €
Praxis             113,42 €
Erteilung             27,04 €
Summe Praxis (Theorie vorh.) Zulassung + Theorie + Erteilung        162,72 €
Summe Theorie (Praxis vorh.) Zulassung + Theorie + Erteilung       131,16 €
Summe Gesamtprüfung, Praxis und Theorie (Frageb. und Kartenaufg. an einem Tag)   244,58 €
               
Sonstige Gebühren:              
               
Reisekosten Ausland             40,66 €
Hygiene- und Schutzmaßnahmen Theorie bis zu          9,63 €
Hygiene- und Schutzmaßnahmen Praxis bis zu          10,70 €
Erneute Zustellung             14,98 €
Bei PA Wechsel erneute Zulassungsgebühr            
Bei Nichterscheinen zur Prüfung             25,00 €
               
Binnenschifffahrtsfunk UBI:              
               
Zulassung zur Prüfung              15,89 €
Theorie- und Praxisprüfung             70,03 €
Erteilung             22,79 €
Summe (Gesamtprüfung)             108,71 €
Teilprüfung (WH Theorie oder Praxis)           45,64 €
               
Short Range Certificate (SRC):              
               
Zulassung zur Prüfung              18,73 €
Theorie- und Praxisprüfung             83,19 €
Erteilung             25,96 €
Summe (Gesamtprüfung)             127,88 €
Wiederholung Theorie             37,02 €
Wiederholung Praxis             46,17 €
Wiederholung Theorie und Praxis)             83,19 €
APP SRC Theorie             32,64 €
               
Long Range Certificate (LRC):              
(SRC nicht vorhanden)              
Zulassung zur Prüfung              18,73 €
Theorie- und Praxisprüfung             138,57 €
Erteilung             30,18 €
Summe (Gesamtprüfung)             187,48 €
Wiederholung Theorie             47,19 €
Wiederholung Praxis             91,38 €
               
Long Range Certificate (LRC):              
(SRC vorhanden)              
Zulassung zur Prüfung              18,73 €
Theorie- und Praxisprüfung             89,72 €
Erteilung             30,18 €
Summe (Gesamtprüfung)             138,63 €
Wiederholung Theorie             28,89 €
Wiederholung Praxis             60,83 €
               
APP LRC Theorie             41,30 €
APP LRC Praxis             91,38 €

Um an der favorisierten Prüfung teilzunehmen, sind alle Unterlagen fristgerecht einzureichen und die Prüfungsgebühr muss 14 Tage bzw. bei Sportbootführerscheinen 7 Tage vor dem Prüfungstermin auf unserem Konto eingegangen sein.


Die Bankverbindung lautet:

 

Empfänger: Jörg Horst Schultz
Institut: Commerzbank Kiel
Konto-Nr.: 707 010 500
BLZ: 210 400 10
Swift-Bic: COBADEFFXXX
IBAN: DE43 2104 0010 0707 0105 00

 

Verwendungszweck:

Max Mustermann  (Vor- und Zuname des Bewerbers)

Abzunehmende Prüfung (UBI, SRC, LRC, SBF-See, SBF-Binnen, FKN)

Ort und Datum der Prüfung

 

 

Download Service

Aktuell: Informationen über den neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat

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Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Sportbootführerschein (Binnen/See)
 
Antrag auf Zulassung zum Sportküstenschifferschein
 
SKS Fragen zur Vorbereitung auf die theoretische Teilprüfung
Zu den Fragen....
 
SKS Navigationsaufgaben zur Vorbereitung auf die theoretische Teilprüfung
 
Vordruck Seemeilennachweis (SKS)
Zum Vordruck....
 
Ärztliches Zeugnis, bitte beidseitig ausdrucken!

Falls Notwendig, ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
zu beantragen. Bei der Antragstellung bitte angeben:
Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein
Behördenkennzahl (BKZ) des Prüfungszentrums Schleswig-Holstein: X6136
Zu den allgemeine Informationen zum Führungszeugnis....
 
Fachkunde Nachweis (FKN)
 
Fragen zum Fachkunde Nachweis (FKN) zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Zu den Fragen....
 
Antrag auf Zulassung zum UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
 
Sprechfunktafel Binnenfunk (UBI) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung, gültig ab 01.10.2018!
Zur Sprechfunktafel Binnenfunk....
 
Antrag auf Zulassung zum Short Range Certificate (SRC)
 
Sprechfunktafel Seefunk (SRC/LRC) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Zur Sprechfunktafel SeefunK....
 
Antrag auf Zulassung zur Anpassungsprüfung (APP) zum SRC
Zum Antrag....
 
Antrag auf Zulassung zum Long Range Certificate (LRC)
 
Anträge für Ersatzausfertigungen finden Sie im Download des DMYV
Zu den Anträgen
 
Weitere Informationen bekommen Sie auch hier:
Führerscheininformationen beim Deutschen Motoryachtverband e.V. unter www.dmyv.de und beim Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) unter www.elwis.de.