Prüfungszentrum Schleswig-Holstein

Formularbeginn

Datum

Prüfung

Prüfungsort

 

29.09.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

29.09.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

08.10.2015
18:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

13.10.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

13.10.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

18.10.2015
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

27.10.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

27.10.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

10.11.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

10.11.2015
18.00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

15.11.2015
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

24.11.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

24.11.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

29.11.2015

10:00 Uhr
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

08.12.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

08.12.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

13.12.2015
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

22.12.2015
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

22.12.2015
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

17.01.2016
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

19.01.2016
18:00 Uhr

SBF-Binnen Theorie

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

19.01.2016
18:00 Uhr

Fachkundenachweis Theorie u. Praxis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

31.01.2016
14:00 Uhr

LRC/SRC/UBI Funkbetriebszeugnis

24109 Kiel, Wittland 2-4

 

 

 

Formularbeginn

Formularende

 

 

Erwerb des Fachkundenachweise für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV. 

 

Durch den korrekten Einsatz von Seenotsignalmitteln werden die Chancen in Notfällen Hilfe zu bekommen, deutlich erhöht. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass vor dem Erwerb und Gebrauch von Seenotsignalmitteln Fachkenntnisse erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden müssen.

 

Hinweis: Auf Charteryachten ist der Fachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben, da solche Fahrzeuge der Ausrüstungspflicht unterliegen. Zur Zeit gilt folgende Übergangs- regelung: "Von den Voraussetzungen kann abgewichen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen (der Charterfirma) sichergestellt ist, dass ein Verwenden der in Kategorie T2 eingestuften Signalmittel bestimmungsgemäß und ausschließlich im Notfall erfolgt. Liegt ein Notfall nicht vor, ist eine Verwendung unzulässig."

  

Zulassung zur Prüfung                                 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Antrag zur Anmeldung zur Prüfung (siehe Downloads)FKN-klein
  • Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr (siehe Prüfungstermine)

Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

PRÜFUNG
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein,
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu ist es erforderlich ein Fragebogen mit 15 Fragen zu beantworten. Zur Vorbereitung dient ein Fragenkatalog (Fragen zum FKN) mit 60 Fragen.

Praxis
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

 

 

Herzlich Willkommen auf der Seite des DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein. Wir sind ein Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. für die Sportbootführerscheine mit den Geltungsbereichen Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, den Sportküstenschifferschein, den Fachkundenachweis und die Funkbetriebszeugnisse UBI, SRC und LRC. Bei unseren PrüferInnen handelt es sich um NautikerInnen/Kapitäne aus der Berufsschifffahrt und/oder um erfahrene WassersportlerInnen, die viele tausend Meilen vorrangig auf Segelyachten in internationalen Gewässern als SkipperInnen zurückgelegt haben.

 

Das DMYV Prüfungszentrum S-H ist als Prüfungsausschuss vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, Prüfungen für

  • den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen,
  • den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel,
  • den Sportküstenschifferschein mit Antriebsmaschine und unter Segel (SKS),
  • den Fachkundenachweise für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (FKN),
  • das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI),
  • das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC) und
  • das Allgemeine Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC)

in Schleswig-Holstein zu prüfen und zu bescheinigen.

 

Anträge für Prüfungen, Ersatzausfertigungen und Umschreibungen finden Sie unter Downloads.

Die angebotenen Prüfungen finden Sie unter Prüfungstermine.

 

Zusätzliche Prüfungstermine für Ausbildungsenrichtungen, Schulen und Vereine sind möglich und können vereinbart werden!

Ausführliche Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie im Impressum.

 

  

 

Zur Prüfung können wir folgende Geräte stellen:

ICOM M323 und M330

 icom 323

ICOM M505

                                                                                                                               ic-m505

ICOM M503 mit DS 100

 

 ICOM-Anlage

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

 

Allgemeine Informationen:

Der Sportbootführerschein ist ein amtlich vorgeschriebener Schein, der zum Führen von Sportbooten zu nicht gewerblichen Zwecken mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) oder mit einem Elektromotor über 7,5 KW (ca. 10 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung. Wer führerscheinfrei ein mit Verbrennungsmotor motorisiertes Sportboot bis zu 11,03 kW Nutzleistung oder ein mit Elektromotor betriebenes Sportboot bis zu 7,5 KW (ca. 10 PS) führen möchte, muss mind. 16 Jahre alt sein, sofern die Nutzleistung mehr als 3,68 kW (5 PS) beträgt.

 

  

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Mindestalter 16 Jahre beim SBF See, bzw. 15 Jahre + 9 Monate am Tage der Prüfung
  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung (Antrag SBF)
  • Ärztliches Attest "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber" (Ärztliches Zeugnis)
  • 1 Passbild, 35x45mm (siehe Bundesdruckerei), mit Namen auf der Rückseite versehen
  • eine Kopie des Kfz-Führerscheins mit dem Antrag einreichen. Das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden oder ein polizeiliches Führungszeugnis zu Vorlage bei einer Behörde. Hier ist der Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein und die Behördenkennzahl für das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein: X6136                 (allgemeine Informationen zum Führungszeugnis)
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren kein Führungszeugnis, sondern eine Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreters.
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen spätenstens 1 Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin vollständig beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Die Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorie:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in den unten aufgeführten Themenbereichen nachgewiesen werden.

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Neben einem Fragebogen muß eine Navigationsaufgabe bearbeitet werden. Als Hilfsmittel sind zugelassen: Ein Navigationsdreieck, ein Anlegedreieck, ein Doppellineal, ein Portland Plotter und ein Zirkel.

Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.elwis.de

Unter bestimmten Voraussetzungen, besteht auch die Möglichkeit, die schriftliche theoretische Prüfung als mündliche Prüfung durchzuführen.

Siehe auch: Antrag auf Zulassung

Praxis:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Maschine (MOB)
  • Ablegen unter Maschine
  • Anlegen unter Maschine
  • Steuern nach Kompass
  • Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Kursgerechtes Aufstoppen
  • Wenden auf engem Raum
  • Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts
  • Manöverschallsignal (eins von drei: Maschine läuft rückwärts, Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord)


3.    Knoten

Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

 

Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

 

Allgemeine Informationen:

Der Sportbootführerschein ist amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Geltungsbereiche der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizei-

verordnungen für Mosel und Donau (WSV).

 

Erforderlich ist er zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (gemessen ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) oder mit einem Elektromotor über 7,5 KW (ca. 10 PS) ausgestattet sind. Für den Rhein gilt nach wie vor eine max. Länge von weniger als 15 m und die Grenze von 3,68 kW (5 PS).

 

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung 

(< 15 m³ Wasserverdrängung) weiter.

Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt.

Es gibt die Versionen unter Motor oder unter Segel.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

 

  • Mindestalter 14 Jahre beim SBF Binnen unter Segeln
  • Mindestalter 16 Jahre beim SBF Binnen unter Motor. Bzw. 15 Jahre + 9 Monate am Tage der Prüfung
  • Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung (Antrag SBF)
  • Ärztliches Attest "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber" (Ärztliches Zeugnis)
  • 1 Passbild, 35x45mm (siehe Bundesdruckerei), mit Namen auf der Rückseite versehen
  • eine Kopie des Kfz-Führerscheins mit dem Antrag einreichen. Das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden oder ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" zu Vorlage bei einer Behörde.                                                                                                    Hier ist der Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein und die Behördenkennzahl für das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein: X6136                 (allgemeine Informationen zum Führungszeugnis)
  • eine Kopie des Sportbootführerscheines See, wenn vorhanden. Dadurch entfällt die praktische Prüfung beim SBF Binnen unter Motor und die Prüfungsgebühr verringert sich bei dieser Teilprüfung (siehe Gebühren). Der SBF-See muss am Prüfungstag im Original vorgelegt werden.
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen spätenstens 1 Woche vor dem vereinbarten Prüfungstermin vollständig beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

DIE PRÜFUNG


Die Prüfung zum SBF-Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Umweltschutz
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Dazu muss ein Simple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden. Einen entsprechenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Hierzu zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss.

Praxis
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Die praktische Prüfung - SBF-Binnen mit Antriebsmaschine

(praktische Prüfung nicht für Inhaber eines Sportbootführerscheins-See)

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver
Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Maschine (MOB)
  • Ablegen unter Maschine
  • Anlegen unter Maschine


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten
Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Kursgerechtes Aufstoppen
  • Wenden auf engem Raum
  • Steuern nach Schifffahrtszeichen/Landmarken
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts
  • Manöverschallsignal (eins von drei: Maschine läuft rückwärts, Kursänderung nach Steuerbord, Kursänderung nach Backbord)


3.    Knoten

Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

Die praktische Prüfung - SBF-Binnen unter Segel

Jeweils zwei Versuche pro Aufgabe.

1.    Pflichtmanöver

Alle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Rettungsmanöver unter Segel (MOB)
  • Ablegen unter Segel
  • Anlegen unter Segel


2.    Sonstige Manöver/Fähigkeiten

Von maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

  • Segel setzen/bergen
  • Wenden/Halsen
  • Anluven/Abfallen
  • Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen
  • Anlegen einer Rettungsweste/eines Sicherheitsgurts


3.    Knoten (nicht für Inhaber eines Sportbootführerscheins-See)
Von maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.

  • Achtknoten
  • Kreuzknoten
  • Palstek
  • Einfacher oder doppelter Schotstek
  • Stopperstek
  • Webleinstek
  • Webleinstek auf Slip
  • Rundtörn mit zwei halben Schlägen
  • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

 

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.